QS KEP - Knieendoprothesenversorgung
Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen (künstliches Kniegelenk), unikondylären (einen Gelenkfortsatz betreffend) Schlittenprothesen sowie Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren.
- Die Implantation einer Knieendoprothese kann bei weit fortgeschritten degenerativen Veränderungen des Kniegelenks (Gonarthrose), wie Verschleiß des Knorpels und der angrenzenden Strukturen, erfolgen.
- Eine unikondyläre Schlittenprothese ist eine spezielle Teilprothese, die nur den betroffenen Teil bei einem Knorpelschaden im Knie ersetzt.
- Bei Auftreten von Komplikationen z.B. Lockerung des Implantats oder einer Infektion, kann ein vorzeitiger Wechsel der Endoprothese oder einzelner Komponenten notwendig werden.
Durch die Implantation eines künstlichen Kniegelenks oder eines Wechseleingriffs sollen die Verminderung von Schmerzen, eine erhöhte Beweglichkeit des betroffenen Knies und damit insgesamt die Verbesserung der Mobilität und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten erreicht werden.
Vorauszugehen hat eine sorgfältige Prüfung (Indikationsstellung), ob eine Kniegelenksimplantation bzw. ein Wechsel unumgänglich ist, weil konservative Maßnahmen nicht ausreichen.
Ziele des Verfahrens:
- Verbesserung der Indikationsstellung
- Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen
- Verbesserung der Ergebnisqualität
Anhand von 10 Indikatoren werden qualitätsrelevante Aspekte gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet.
Fachkommission QS KEP
Stimmberechtigte Mitglieder:
- Dr. med. Steffen Oehme, Schön Klinik Rendsburg
- Dr. med. Clemens Runge, Klinikum Itzehoe
- Dr. med. Jörg Löwe, Lubinus Clinicum Kiel
- Dr. med. Meike Heinze, MD Nord
- Dr. med. Birgit Radke, MD Nord
Beratende Mitglieder:
- Patientenvertreter, N.N.
- Pflegerat S-H, N.N.
Für eine optimale Versorgungsqualität in Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit den Experten der jeweiligen Fachkommissionen unterstützen wir Arztpraxen und Kliniken in Schleswig-Holstein bei der Qualitätssicherung.
Externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären medizinischen Sektor
Die Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird auf Bundesebene durch verschiedene Richtlinien geregelt. Die LAG-eQSH setzt die Qualitäts-sicherungsverfahren (DEQS-Verfahren) und Richtlinien auf Landesebene in Schleswig-Holstein um.