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plan.QI-RL: Verfahrensaussetzung zum Erfassungsjahr 2023

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, das Verfahren nach der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) zum Erfassungsjahr 2023 auszusetzen (https://www.g-ba.de/beschluesse/6572/). Dieser Beschluss tritt nach Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die §§ 7, 9, 10, 11, 13 und 17 der plan. QI-RL finden im Zeitraum vom 18. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 keine Anwendung. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erstellt deshalb bis auf Weiteres keine Quartals- und Jahresauswertungen für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die Datenvalidierung und das Stellungnahmeverfahren nach plan.QI-RL werden entsprechend ausgesetzt.

Die Qualitätssicherung nach DeQS-RL ist vom Beschluss nicht betroffen und findet im gewohnten Rahmen statt. Die jährlichen Rückmeldeberichte werden den Datenannahmestellen vom IQTIG bis zum 31. Mai zur Weiterleitung an die Leistungserbringer:innen zur Verfügung gestellt. Die elf derzeit nach planQI-RL als planungsrelevant definierten Qualitätsindikatoren aus den QS-Verfahren Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP), Geburtshilfe (QS PM-GEBH) und Mammachirurgie (QS MC) werden im Falle einer Auffälligkeit im Rahmen der Stellungnahmeverfahren nach DeQS-Richtlinie bearbeitet.

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